Nach einem Verkehrsunfall sind die Haftpflichtversicherer der beteiligten Fahrzeuge in das Regulierungsgeschehen eingebunden. Der Geschädigte macht gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer Ansprüche geltend. Aber auch der eigene Versicherer ist über das Schadensereignis zu unterrichten.
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