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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung versichert gegen das Risiko, im Zusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen die Kosten der Rechtsverfolgung tragen zu müssen. Dieses Risiko besteht grundsätzlich immer, wenn im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Ansprüche geltend gemacht werden. Denn es ist immer möglich, dass derjenige, der zunächst meint, es liege ein klares Verschulden des Unfallgegners vor zumindest einen Teil seines Schadens nicht ersetzt bekommt. Dann werden auch die insoweit angefallenen Kosten der Rechtsverfolgung nicht ersetzt. Den nicht erstattungsfähigen Teil der Kosten muss der Geschädigte dann selbst tragen, es sei denn, dass eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt.

Zu beachten ist, dass die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt, die auf Grund der Abwehr von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall entstehen. Wenn also A und B einen Verkehrsunfall haben und B gegenüber A einen Anspruch von 1.000 EUR geltend macht, deckt die Rechtsschutzversicherung des A nicht die Kosten ab, die dadurch entstehen, dass A einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt. Für die Abwehr oder die Erfüllung des von B geltend gemachten Anspruchs ist nämlich die Haftpflichtversicherung von A zuständig. Diese entscheidet auch darüber, ob ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll. Aus diesem Grund sind Ansprüche im Zusammenhang mit der Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Sofern in dem Beispiel der A einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.000 EUR gegenüber B geltend machen wollt, würde insoweit die Rechtsschutzversicherung des A grundsätzlich die dadurch anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung abdecken.

Derjenige, der eine Rechtsschutzversicherung hat, kann selbst in einem konkreten Fall bei seiner Rechtsschutzversicherung anfragen, ob die anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Die Rechtsschutzversicherung ist im Zusammenhang mit der Anfrage über die Umstände des Falls genau und vollständig zu unterrichten. Sofern die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt, erteilt sie eine entsprechende „Deckungszusage“.


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