Der Rechtsanwalt steht seinem Mandanten in dem gesamten Strafverfahren als Verteidiger zur Seite. Der Verteidiger allein kann dem Gericht "auf Augenhöhe" gegenübertreten und versuchen, das für den Mandanten im konkreten Fall optimale Ergebnis herbeizuführen. Der Verteidiger befragt z.B. in der Hauptverhandlung Zeugen und stellt Beweisanträge und sonstige Anträge zum Verfahrensgang.