Der Umstand, dass die Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis (endlich) abgelaufen ist, bedeutet noch lange nicht, dass der Betreffende bei einem Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis auch tatsächlich eine neue Fahrerlaubnis bekommt. Der Ablauf der Sperre bedeutet nur, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Die Fahrerlaubnisbehörde wird allerdings keine Fahrerlaubnis erteilen, wenn gegen die Fahreignung des Antragstellers Bedenken bestehen. Solche Eignungsbedenken können aus den unterschiedlichsten Gründen bestehen.
Zur Klärung der Frage, ob die Eignung des Antragstellers vorliegt, kann die Fahrerlaubnisbehörde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (StVG) und auf Grund der Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung die Beibringung eines Gutachtens über eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU/ „Idiotentest“) durch den Antragsteller anordnen.