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Fahrverbot ist keine Sperre

Ein Fahrverbot ist nicht das Gleiche wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder wie eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot kann von der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten angeordnet werden. Zur Vollziehung des Fahrverbots ist der Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Erst mit der Begründung des amtlichen Gewahrsams beginnt die Frist des Fahrverbots zu laufen.

Während der Dauer eines Fahrverbots besteht die Fahrerlaubnis des Betroffenen fort. Der Betroffene darf aber während der Dauer des Fahrverbots von der fortbestehenden Fahrerlaubnis keinen Gebrauch machen. Anderenfalls macht er sich strafbar. Nach Ablauf der Dauer des Fahrverbots gibt die Behörde oder das Gericht den Führerschein automatisch wieder an den Betroffenen heraus. Der Betroffene darf dann von seiner Fahrerlaubnis wieder Gebrauch machen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ebenso wenig erforderlich wie die Ausfertigung eines neuen Führerscheins.


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