Derjenige der zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt wurde, kann Zahlungserleichterungen, insbesondere die Möglichkeit der Ratenzahlung, beantragen, wenn es ihm nicht möglich ist, die Geldstrafe auf einmal zu bezahlen. Dafür ist es erforderlich, der Vollstreckungsbehörde durch den Nachweis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen plausibel zu machen, dass eine sofortige Bezahlung der gesamten Geldstrafe nicht möglich ist.