Messung von Kraftstoffverbrauch und Höchstgeschwindigkeit (Vmax)
Bei der Frage, ob der erhöhte Kraftstoffverbrauch einen Sachmangel darstellt, ist zu beachten, dass die Prospektangaben des Herstellers zu den Verbrauchswerten auf Grund von vorgegebenen technischen Vorschriften (EG 93/116; DIN 70.030) unter Laborbedingungen anhand der Schadstoffemission des Motors ermittelt werden. Dabei werden Messwerte für den außerstädtischen und für den innerstädtischen Bereich ermittelt.
Der bis Ende 1996 Maßgebliche „Euro-Mix“ aus Stadtzyklus sowie konstanter Fahrgeschwindigkeit von 90 km/h und 120 km/h ist nicht mehr aktuell. Da also die Herstellerangabe zum Spritverbrauch auf Labormessungen beruht, kann man die Herstellerangabe nicht unmittelbar mit dem tatsächlichen Spritverbrauch vergleichen, den der Motor im täglichen Einsatz beim Käufer des Pkw hat, um zu klären, ob der Pkw einen Sachmangel hat. Nur weil der Pkw innerorts 10,0 oder mehr Liter verbraucht, während die Herstellerangabe bei 9,0 Litern liegt, ist der Pkw also noch nicht mangelhaft. Es kann ja auch sein, dass der Fahrer des Pkw immer besonders viel Gas gibt, so dass aus diesem Grund mehr Sprit verbraucht wird.
Um zu klären, ob der gekaufte Pkw auf Grund des festgestellten, erhöhten Spritverbrauchs mangelhaft ist, muss also eine Messung des Kraftstoffverbrauchs unter den allein maßgeblichen Laborbedingungen (EG 93/116; DIN 70.030) durchgeführt werden.
Auch für die Frage nach der tatsächlich von dem verkauften Pkw erreichten Höchstgeschwindigkeit hat eine Messung auf dem Messstand des technischen Sachverständigen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften (DIN 70.020) stattzufinden. Insoweit ist aber anzumerken, dass die in Pkw verwendeten Tachometer grundsätzlich eine höhere Fahrgeschwindigkeit anzeigen, als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Wenn also mit dem Pkw laut Tacho nur eine Geschwindigkeit von 190 km/h erreicht werden kann, dann ist zu vermuten, dass auch der technische Sachverständige eine entsprechende Feststellung treffen wird.