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Ergebnis

Die an dem Pkw in dem Beispielsfall vorhandenen Abweichungen bei der Höchstgeschwindigkeit (6 % unter Herstellerangabe) und beim Kraftstoffverbrauch (11 % über Herstellerangabe) stellen Sachmängel des Pkw dar. Der Käufer des Pkw kann wegen der Sachmängel nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zunächst Nacherfüllung, also Beseitigung der Mängel an dem übergebenen Pkw oder Übergabe eines mangelfreien Pkw, verlangen. Gegebenenfalls kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die oben dargestellten Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen. Dann hat der Verkäufer den erhaltenen Kaufpreis herauszugeben, und der Käufer muss den Pkw zurückgeben.

Dieses Ergebnis dürfte entsprechend auch für den Fall gelten, dass ein Fahrzeug entgegen den Herstellerangaben eine bestimmte Abgasnorm nicht einhält.

Der Rechtsanwalt bei Strafzettel.de nimmt Mängelfälle wegen der oben dargestellten Problematik zur Bearbeitung an.


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