Die Verteidigung durch den Rechtsanwalt bei strafzettel.de
Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de macht bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren grundsätzlich von allen zur Verfügung stehenden, rechtmäßigen Mitteln Gebrauch, um ein für den Mandanten günstiges Ergebnis zu erzielen. Folgerichtig wird auch die seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 geführte Rechtsdiskussion bei der Verteidigung berücksichtigt.
Sofern das Amtsgericht die Rechtsansicht des Rechtsanwalts bei strafzettel.de nicht teilt, wonach gegenwärtig ein Beweisverwertungsverbot in Hinsicht auf die ohne gesetzliche Rechtsgrundlage gefertigten Beweisfotos besteht, wird ein solches Beweisverwertungsverbot von dem Rechtsanwalt bei strafzettel.de im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung gegebenenfalls ausdrücklich geltend gemacht. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass im Anschluss an die Entscheidung des Amtsgerichts das übergeordnete OLG als Rechtsbeschwerdegericht mit Aussicht auf Erfolg angerufen werden kann.