Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter eines auf ihn zugelassenen Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht auch hinsichtlich der von dem Versicherungsnehmer zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Kraftfahrzeuge und Anhänger, sofern es sich um Selbstfahrer-Fahrzeuge handelt.
Im Rahmen der Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für
· die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
· die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen
· die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerlichen Angelegenheiten
· die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten
· die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens
· die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit.