Startseite Arten der Rechtsschutz... Rechtsschutz für Gewer... 

Rechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige

Bei der Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die bei dem Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Der Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht für

· die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

· die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens

· die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit.

Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Kraftfahrzeugs.


« Fahrzeugrechtsschutz | Familen- und Verkehrsrechtsschutz »
   
in Kooperation mit verkehrsportal.de Druckversion anzeigen