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Fahrzeugrechtsschutz

Bei der Fahrzeugrechtsschutzversicherung wird Versicherungsschutz für das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug dem Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher sowie dem berechtigen Fahrer und den berechtigten Insassen jeweils in dieser Eigenschaft gewährt.

Der Versicherungsschutz umfasst

· die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

· die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen

· die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts

· die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden wegen Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten aus den gleichen Gründen.

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Fahrer bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war.


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