Was geschieht bei einer Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs?
Wird das Fahrzeug veräußert, so tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ein. Dies gilt nicht für Kraftfahrtunfallversicherungen, jedoch für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Veräußerung des Fahrzeugs muß der Versicherung unverzüglich angezeigt werden.
Im Falle der Veräußerung kann der Versicherungsvertrag von der Versicherung oder von dem Versicherungsnehmer gekündigt werden. In der Regel wird der Verkäufer seinen für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungsvertrag kündigen, und der Käufer wird einen neuen Vertrag abschließen. Die Versicherung muß die Kündigung nur akzeptieren, wenn der Käufer eine neue Versicherung für das Fahrzeug abschließt. Es kann beim Verkauf eines Fahrzeugs geschehen, dass nach Verkauf und Übergabe des Fahrzeugs ein Schadensfall eintritt, den noch die Versicherung des Verkäufers zu regulieren hat. Dies hat dann für den Verkäufer nachteilige Folgen in Hinsicht auf den Schadensfreiheitsrabatt.
Es ist daher sinnvoll, Vorkehrungen gegen einen solchen Fall durch eine entsprechende Klausel in dem Kaufvertrag zu treffen. Nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer ist außerdem die zuständige KFZ-Zulassungsstelle durch Übersendung einer Kopie des Kaufvertrages zu unterrichten.