Grundsätzlich ist nach einem Verkehrsunfall nicht nur die eigene Versicherung, sondern auch die gegnerische Versicherung unverzüglich von dem Schadensereignis in Kenntnis zu setzen. Wenn die Versicherung nicht rechtzeitig informiert wird droht der Verlust des geltend zu machenden Anspruchs. Bei den Versicherungen sind in aller Regel Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen bestens auskennen.
Aus diesem Grund hat der Schadensersatzberechtigte nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich einen Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen, und die dadurch entstehenden Kosten als Teil des Gesamtschadens von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekommen. Hierdurch soll zwischen dem Geschädigten und der gegnerischen Versicherung "Waffengleichheit" gewährleistet werden. Dies ist auch sinnvoll, weil der Geschädigte in der Regel gar nicht allein beurteilen kann, wie er bei der Verfolgung von Ansprüchen am besten vorgeht und welche Ansprüche er mit Erfolg geltend machen kann.
Es soll schon vorgekommen sein, dass die Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung nicht in erster Linie darum bemüht waren, berechtigte Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, sondern vielmehr darum, die gegen den eigenen Versicherten geltend gemachten Ansprüche um jeden Preis abzuwehren. In einem solchen Fall hat es der Geschädigte besonders schwer, zu seinem Recht zu kommen, insbesondere wenn er sich nicht mit den rechtlichen Bestimmungen auskennt. Es handelt sich schließlich bei der Regulierung von Unfallschäden um eine nur schwer überschaubare Spezialmaterie. Bei der Schadensregulierung sind regelmäßig nicht nur die konkreten Umstände des Einzelfalles zu beachten, sondern darüber hinaus auch umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und die zu den einzelnen Teilfragen ergangene Rechtsprechung.