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Service-Angebote der Versicherungen

In jüngster Zeit haben die Versicherungen teilweise besondere Service-Angebote eingerichtet, z.B. Telefon-Hotlines für Geschädigte. In einigen Fällen ruft der gegnerische Versicherer, der den Schaden des Geschädigten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen hat, den Geschädigten noch am Tag des Schadensereignisses zu Hause an. Dies geschieht durchaus auch nach „Feierabend“. Dann wird dem Geschädigten eine schnelle und unbürokratische Vorgehensweise bei der Regulierung des Unfallschadens angeboten bzw. zugesagt. Hierdurch soll unter anderem eine zügige Abwicklung von Unfallschäden erreicht werden. Dieses Anliegen ist grundsätzlich zu begrüßen. Andererseits wird jedoch durch solche Maßnahmen versucht, den Geschädigten so schnell wie möglich in den unmittelbaren Kontakt mit der gegnerischen Versicherung als Schadensregulierer zu bringen. Es soll vermieden werden, dass der Geschädigte sich bei der Geltendmachung seiner Ansprüche der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.

Jeder möge selbst überlegen, warum die Versicherungen über die zu erbringende Schadensersatzleistung lieber mit dem Geschädigten unmittelbar verhandeln als mit einem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de empfiehlt grundsätzlich solche Anrufe des gegnerischen Versicherers kurz und prägnant mit dem Hinweis zu beantworten, dass die Angelegenheit bereits einem Rechtsanwalt zur Bearbeitung übertragen wurde, und dass dieser sich bei der Versicherung melden werde. Dies führt erfahrungsgemäß zu einem schnellen Gesprächsende. Der Hintergrund für diese Empfehlung besteht letztlich darin, dass es nicht im Interesse des Geschädigten liegen kann, sich wegen der ihm zustehenden Schadensersatzleistung von demjenigen „betreuen“ oder „beraten“ zu lassen, der den Schaden zu ersetzten hat. Der Geschädigte und der gegnerische Versicherer haben aus der Natur der Sache heraus entgegengesetzte Interessen. Der Geschädigte will so viel Schadensersatz wie möglich erhalten, während der Versicherer ein Interesse daran hat, die von ihm zu erbringenden Leistungen so niedrig wie möglich zu halten.

Die Versicherungen sind wirtschaftlich sehr leistungsstark und verfügen über eine starke Lobby in der Politik. Dies führt dazu, dass auf immer neuen Wegen versucht wird, alles was im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfallschäden steht in die Hand der Versicherer zu legen oder zumindest deren Kontrolle zu unterwerfen. In diesem Zusammenhang ist auch das Bestreben der Versicherer zu sehen, z.B. die Notrufsäulen auf Autobahnen selbst zu betreiben. Ebenso gehören die Forderungen der Versicherer, die Aufnahme von Autounfällen solle nicht durch die Polizei, sondern durch Private erfolgen, hierher. Die Versicherer selbst wollen die Aufnahme von Verkehrsunfällen an Stelle der Polizei übernehmen. Dadurch wollen die Versicherer schon unmittelbar nach einem Schadensereignis den weiteren Ablauf des Regulierungsgeschehens lenken.


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