Wegen der gemäß § 7 StVG geltenden Gefährdungshaftung ist mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs für den Halter ein erhebliches, verschuldensunabhängiges Haftungsrisiko verbunden. Das heißt der Halter eines Kfz haftet grundsätzlich für die Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden, selbst dann, wenn den Halter kein Verschulden trifft. Darüber hinaus können zusätzlich wegen schuldhaftem Handeln Schadensersatzansprüche gegen den Halter und/oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs geltend gemacht werden.
Um sicherzustellen, dass der durch ein Kraftfahrzeug Geschädigte seine Ansprüche gegen den Fahrzeughalter/ -fahrer auch realisieren kann, ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursachten Schäden abzuschließen. Wer ein Fahrzeug führt oder dessen Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der vorgeschriebene Versicherungsschutz nicht oder nicht mehr besteht, kann nach § 6 PflVersG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Weitergehender Versicherungsschutz als in der Haftpflichtversicherung besteht, wenn zusätzlich eine Fahrzeugversicherung (Kasko-Versicherung) abgeschlossen wurde.
Vor dem Abschluß einer Kfz-Versicherung lohnt sich ein Vergleich der Angebote unterschiedlicher Versicherer. Es bestehen erhebliche Unterschiede bei der Höhe der zu zahlenden Prämien. Allein die Typenklasse und die Regionalklasse werden einheitlich als Kriterium bei der Prämieneinstufung angewendet. Daneben gibt es viele weitere Kriterien, die bei den unterschiedlichen Anbietern in unterschiedlicher Weise berücksichtigt werden oder nicht. Versicherungsvergleiche werden im Internet angeboten. Die entsprechenden websites können über Suchmaschinen aufgefunden werden.