Jeder Fahrerlaubnisinhaber kann Auskunft über die für ihn in das Verkehrszentralregister eingetragenen Punkte verlangen. Die Auskunft ist kostenlos. Allerdings ist dem Auskunftsersuchen ein Identitätsnachweis beizufügen. Als Identitätsnachweis reicht eine einfache Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses aus.
Anträge auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister sind zu richten an das
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestr. 16
24944 Flensburg.
Das offizielle Formular für die Abfrage des Verkehrszentralregisters finden Sie über die Rubrik "Links" auf dieser website.
Anzugeben sind bei dem Auskunftsantrag der Name und Nachnahme des Auskunftssuchenden, dessen Geburtsort und Geburtsdatum sowie gegebenenfalls der Geburtsname. Natürlich ist auch die aktuelle Anschrift (Absender) anzugeben, damit die Auskunft zurückgesandt werden kann. Die Auskunft ist seit dem 01.01.1999 kostenfrei, ein frankierter Rückumschlag braucht nicht beigefügt zu werden. Die Auskunft liegt bei ordnungsgemäßer Antragstellung nach etwa zwei bis drei Wochen im Briefkasten.