Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich auf eine bevorstehende oder zu erwartende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzubereiten. Dabei kommen Seminare und Kurse der unterschiedlichsten Anbieter ebenso in Frage, wie eine gezielte Vorbereitung an Hand der entsprechenden Ratgeber-Bücher (z.B. Carmen Liebs, Promillefahrt mit Folgen, 3. Auflage). Weil der Anlass und die Fragestellung für die MPU ebenso unterschiedlich ausfallen wie die Person des Betroffenen, kann allerdings nicht allgemein in Form eines "Geheimrezepts" mitgeteilt werden, wie man sich am besten auf die MPU vorbereitet. Ebenso wenig kann man allgemein empfehlen, was der Betroffene im Rahmen der MPU am besten sagt, um ein positives Gutachten zu bekommen. Es macht nämlich einen erheblichen Unterschied, ob die MPU z.B. wegen Alkohol oder wegen Erreichens von 18 Punkten angeordnet wurde.
Ganz allgemein kann aber gesagt werden, dass von dem Betroffenen eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten verlangt wird. Es wird verlangt, dass der Betroffene sein früheres Fehlverhalten erkannt hat und sich damit intensiv auseinandergesetzt hat, um dann zu einer in Hinsicht auf die Kraftfahreignung "besseren" Verhaltens- oder Lebensweise zu kommen.
Es ist grundsätzlich fast ausgeschlossen, eine positive Begutachtung der Fahreignung zu erhalten, wenn nicht eine Änderung in der Verhaltensweise des Betroffenen deutlich erkennbar wird. Der Betroffene sollte daher keinesfalls die Schuld auf andere schieben und sich selbst nur als "Pechvogel" darstellen. Wer im Rahmen einer MPU angibt, er habe einfach Pech gehabt, weil andere ja auch ständig gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, ohne dabei erwischt zu werden, hat keine Aussicht auf ein positives Gutachten. Auch mit dem Hinweis, man habe ja schließlich z.B. zu schnell fahren müssen, weil der Chef einen ständig unter Druck setzte, ist das negative Gutachten in der Praxis schon vorprogrammiert. Bei einer solchen Haltung wird nämlich gerade nicht deutlich, dass man sein eigenes Fehlverhalten als solches erkannt hat und auf Grund einer Aufarbeitung des eigenen Fehlverhaltens eine Verhaltensänderung herbeigeführt hat.
Es ist im Rahmen der MPU erforderlich, die Veränderung der eigenen Verhaltensweise im Vergleich zwischen früher und heute glaubhaft und nachvollziehbar mit den entsprechenden Beweggründen darzustellen, sofern am Ende ein positives Gutachten erteilt werden soll.