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Ablauf der MPU

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann aus den unterschiedlichsten Gründen angeordnet werden. Dabei wird die Eignung der betroffenen Person jeweils unter einem (oder mehreren) ganz konkreten Gesichtspunkt untersucht. Im Rahmen einer MPU wird also nicht immer gleich und allgemein die Frage nach der "Eignung" untersucht, sondern es wird unter Berücksichtigung einer in dem konkreten Fall zu untersuchenden Fragestellung die Eignung geprüft. Es macht z.B. einen Unterschied, ob eine Eignungsprüfung wegen Alkoholproblematik oder wegen Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erfolgt. Die Fahrerlaubnisbehörde muß daher den jeweiligen Gegenstand der Untersuchung in Gestalt einer konkreten Fragestellung vorgeben.

Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten. Gegenstand der MPU ist also nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern lediglich solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die im konkreten Fall für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind. Vor der Untersuchung hat der Gutachter den Betroffenen über Gegenstand und Zweck der Untersuchung aufzuklären.


Was bei der MPU im einzelnen Gegenstand der Untersuchung ist, hängt von der im konkreten Fall vorgegebenen Fragestellung für die Untersuchung ab. Allgemein hat aber die MPU, wie es der Name vermuten lässt, einen medizinischen und einen psychologischen Teil. Dies ist folgerichtig, weil die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen an die Erfüllung von körperlichen (medizinischen) und geistigen (psychologischen) Anforderungen geknüpft ist. Die gesamte MPU dauert in der Regel mehrere Stunden. Man sollte sich als Betroffener daher nach Möglichkeit den Tag der MPU insgesamt von anderen Terminen freihalten.

Im medizinischen Teil der Untersuchung wird zunächst der allgemeine Gesundheitszustand des Betroffenen untersucht. Neben dem Bewegungsapparat und dem Nervensystem werden die Reaktionsfähigkeit und die Belastbarkeit des Betroffenen untersucht. Es werden Gleichgewichtsübungen und Reaktionstests an Apparaten mit Leuchtflächen durchgeführt. Bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum werden die entsprechenden Konsumgewohnheiten durch labormäßige Untersuchungen erkundet. Es werden auch schwere zurückliegende und gegenwärtige Krankheiten in der Familie des Untersuchten erfragt. Dazu gehören auch Fragen nach Alkohol- oder Drogenkonsum im Zusammenhang mit früheren und heutigen Lebensumständen.

Im psychologischen Teil der Untersuchung untersucht der Psychologe u.a. den Lebenslauf des Betroffenen sowie Fragen im Zusammenhang mit dessen Elternhaus, Ausbildung, Beruf, Familienstand, Kindern, Trinkgewohnheiten, Operationen und finanziellen Verhältnissen. Anschließend werden mit dem Betroffenen der Ablauf und die Ursachen etwaiger Gesetzesverstöße und die von dem Betroffenen daraus gezogenen Lehren erörtert. Von dem Betroffenen wird erwartet, dass er in dem sogenannten psychologischen Explorationsgespräch die jeweils angesprochenen Aspekte im einzelnen offen legt. Das Gespräch mit dem Psychologen dauert in der Praxis ca. 20-30 Minuten. Eine nur ganz kurze Gesprächsdauer von etwa 10 Minuten deutet oftmals darauf hin, dass die Begutachtung im psychologischen Teil der Untersuchung negativ ausfallen wird.


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