Der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe sollte sich bei jedem Verfahren wegen eines innerhalb der Probezeit begangenen Verkehrsverstoßes frühzeitig, d.h. nach der ersten Mitteilung über ein eingeleitetes Verfahren, über die möglichen Folgen einer rechtskräftigen Entscheidung wegen der Zuwiderhandlung informieren. Wenn eine rechtskräftige Entscheidung ergeht, kommt der Mechanismus zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar automatisch in Gang.
Für die Rechtsfolgen einer Zuwiderhandlung während der Probezeit ist es allein maßgeblich, dass die Zuwiderhandlung während der Probezeit begangen wurde. Es ist nicht notwendig, dass die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar noch während der Dauer der Probezeit bei dem Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe eingeht. Dies ist in der Praxis oftmals nicht der Fall. Stattdessen geht die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar oftmals erst bei dem (ehemaligen) Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe ein, wenn die Probezeit längst abgelaufen ist. Dann ist es regelmäßig zu spät, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit abzuwenden. Dies kann allenfalls dann gelingen, wenn bereits in dem Verfahren wegen der Zuwiderhandlung während der Probezeit die Weichen (von einem Rechtsanwalt) richtig gestellt wurden.
Es ist daher nach Ansicht des Rechtsanwalts bei strafzettel.de angezeigt, bei Verstößen während der Probezeit, die zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister führen können, möglichst frühzeitig alles zu tun, um eine rechtskräftige Entscheidung wegen der Zuwiderhandlung nach Möglichkeit abzuwenden.