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Dauer der Probezeit


Nach der gesetzlichen Regelung des § 2a StVG wird die Fahrerlaubnis beim erstmaligen Erwerb auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Erteilung.

Nach der gesetzlichen Regelung des § 2a StVG wird die Fahrerlaubnis beim erstmaligen Erwerb auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Erteilung.


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