Die im Regelfall vorgesehenen Rechtsfolgen für Rotlichtverstöße sind im Bußgeldkatalog in den laufenden Nummern 130 ff. aufgeführt.
Die Rechtsfolgen für „normale“ Rotlichtverstöße hängen davon ab, ob ein Rotlichtverstoß mit bis zu einer Sekunde dauerndem Rotlicht oder ein sogenannter „qualifizierter“ Rotlichverstoß mit länger als einer Sekunde dauernder Rotlichtphase gegeben ist, und danach ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag oder nicht.
Im Bußgeldkatalog sind folgende Rechtsfolgen fur Rotlichtverstöße (Regelfall) vorgesehen:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt: 90 EUR, 3 Punkte
Mit Gefährdung 200 EUR, Fahrverbot 1 Monat, 4 Punkte, mit Sachbeschädigung 240 EUR, Fahrverbot 1 Monat, 4 Punkte
Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens: 200EUR, Fahrverbot 1 Monat, 4 Punkte
Mit Gefährdung 320 EUR, Fahrverbot 1 Monat, 4 Punkte, mit Sachbeschädigung 360 EUR, Fahrverbot 1 Monat, 4 Punkte