In Berlin sind diverse "Blitzer-Ampeln" in Betrieb. An den "Blitzer-Ampeln" sind automatische Kameras installiert, die bei Rotlichtverstößen das jeweilige Kraftfahrzeug fotografieren. Jahr für Jahr werden in Berlin ca. 120.000 Rotlichtverstöße registriert. Auf Grund des aus dem Foto ersichtlichen Kfz-Kennzeichens wird dann ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet (sog. "Kennzeichenanzeige"). Von den "Blitzer-Ampeln" sind allerdings nicht alle so ausgestattet, dass ein Frontfoto von dem Kraftfahrzeug gemacht wird und somit die Identifizierung des Fahrers möglich ist. Manche Anlagen nehmen immer noch ein Foto vom Heck des Kraftfahrzeugs auf. Sofern lediglich ein solches Heckfoto vorliegt, kann in dem anschließenden Ermittlungsverfahren oftmals eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Entsprechendes gilt, wenn zwar ein Frontfoto gefertigt wurde, dies aber auf Grund seiner schlechten Bildqualität nicht zur Fahreridentifizierung geeignet ist.
In Berlin werden die Beweisfotos nicht mit dem Anhörungsbogen an den Betroffenen verschickt. Daher muss ein Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht beauftragt werden, wenn man wissen will, wie gut oder schlecht das Beweisfoto ist. Sie können in diesem Zusammenhang die Rechtsanwälte von strafzettel.de beauftragen.
"Blitzer-Ampeln" befinden sich in Berlin an folgenden Stellen: