Auch bei Rotlichtverstößen wird die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei strafzettel.de von dem Ziel bestimmt, ein für den Betroffenen möglichst günstiges Ergebnis herbeizuführen. Im Idealfall wäre dies ein Freispruch des Betroffenen oder aber eine Einstellung des Bußgeldverfahrens, gegebenenfalls nach Rücknahme eines bereits erlassenen Bußgeldbescheids.
Dem Betroffenen rät der Rechtsanwalt bei strafzettel.de grundsätzlich, keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Auf einen Anhörungsbogen sollte nicht der Betroffene, sondern der Rechtsanwalt bei strafzettel.de antworten. Einer Vorladung zu einem Gespräch bei der Polizei sollte der Betroffene nicht folgen. Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de kann den Termin für den Betroffnen absagen. Falls die Polizei am Arbeitsplatz oder am Wohnort des Betroffenen ermittelt, sollte der Betroffene von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und so sicherstellen, dass er keine Informationen zur Akte gelangen lässt, die ihn später belasten könnten. Der Betroffene muss sein Schweigen nicht begründen. Auch bei etwaigen telefonischen Rückfragen der Ermittlungsbehörde sollte der Betroffene keinerlei Angaben zur Sache machen.
Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de zeigt bei Rotlichtverstößen zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Vollmachtsvorlage an, dass er den Betroffenen vertritt und beantragt Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ergibt sich, ob ein Beweisfoto vorliegt, und ob es sich bei einem etwaigen Beweisfoto um ein Front- oder Heckfoto handelt. Der Akte lässt sich auch entnehmen, welches Verfahren zur Messung des Rotlichtverstoßes angewendet wurde. Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de prüft, ob Anhaltspunkte für Messfehler vorhanden sind oder für die Zubilligung eines höheren Toleranzwerts wegen etwaiger Messungenauigkeiten. Weiterhin prüft der Rechtsanwalt bei strafzettel.de, ob Verfahrenshindernisse (z.B. Verjährung) vorliegen. Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de kann beurteilen, ob ein beabsichtigtes Bestreiten der Fahrereigenschaft durch den Betroffenen unter Berücksichtigung eines etwaigen Beweisfotos oder sonstiger Beweismittel als sinnvoll erscheint.