Jeder, der ein Fahrzeug lenkt (strafzettel.de ist gegen den vom Gesetz verwendeten Begriff „Führer“), darf nach § 3 Absatz 1 StVO nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Dies ist praktisch die Grundregel der StVO im Zusammenhang mit der einzuhaltenden Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Die zulässige Geschwindigkeit kann somit je nach den gegebenen Umständen individuell unterschiedlich sein. Eine allgemeine, ziffernmäßige Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nicht möglich. Allerdings beträgt nach § 3 Absatz 3 StVO die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Außerorts beträgt die für Pkw zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 100 km/h.