Im Bereich des Straßenverkehrsrechts kommt dem Bußgeldverfahren eine zentrale Bedeutung zu. Ungefähr 95 % aller Bußgeldverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren. Das Bußgeldverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Rechtsverstößen, die einen geringeren Unrechtsgehalt aufweisen als Straftaten. Dabei könnte man vielleicht das Ordnungswidrigkeitenrecht als die "kleine Schwester" des Strafrechts bezeichnen. Wer einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht, handelt zwar rechtswidrig, er macht sich aber nicht strafbar. Strafbar macht sich nämlich nur, wer einen Straftatbestand verwirklicht, wie z.B. Mord, Totschlag, Betrug, Fahrerflucht. Wer einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht begeht hingegen lediglich sogenanntes „Verwaltungsunrecht“.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt überwiegend durch die zuständigen Verwaltungsbehörden, nicht, wie bei Straftaten, durch die Gerichte. Nur wenn das Bußgeldverfahren nicht vor der Verwaltungsbehörde abgeschlossen wird, geht das Verfahren vor dem Strafrichter weiter. Wegen einer Ordnungswidrigkeit kann man folglich auch nicht bestraft werden oder als "vorbestraft" gelten.