Startseite 0,0 und 0,5 Promille G... Rechtsmittel bei Besch... 

Rechtsmittel bei Führerscheinverlust

Bei erfolgter Beschlagnahme des Führerscheins kann ein Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme und Herausgabe des Führerscheins gestellt werden. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann eine Beschwerde eingelegt werden. Dann erfolgt eine Überprüfung der vom Amtsgericht veranlassten vorläufigen Entziehung durch das übergeordnete Landgericht.

In der Praxis ist aber jeweils sehr genau zu überlegen, ob die angesprochenen Maßnahmen der Verteidigung sinnvoll sind. Es besteht die Gefahr, dass die jeweilige Überprüfung der Beschlagnahme oder der vorläufigen Entziehung nur eine Verzögerung des Verfahrens bewirken, weil der Vorgang dann zu dem wegen der Überprüfung der Maßnahme einen weitern Gang im Verfahrensablauf gehen muss. Die Gerichte sind bei der Überprüfung von Beschlagnahme und vorläufiger Entziehung auch streng, das heißt, eine Aufhebung der Beschlagnahme oder der vorläufigen Entziehung durch das Gericht wird nur ausnahmsweise dann erfolgen, wenn ganz offensichtliche Umstände vorliegen, die es als praktisch ausgeschlossen erscheinen lassen, dass es später zu einer Verurteilung des Beschuldigten kommt.

An dieser Stelle entsteht in der Praxis teilweise der Eindruck, als seien der Buchstabe des Gesetzes einerseits und die Praxis der Gerichte andererseits nicht immer deckungsgleich. Die möglicherweise vorhandene Vorstellung des Beschuldigten, einem guten Rechtsanwalt müsse es doch gelingen, einen beschlagnahmten Führerschein innerhalb kurzer Frist herauszubekommen, ist vor dem dargestellten Hintergrund tendenziell eine Fehlvorstellung.


« Beschlagnahme des Führerscheins | Rechtsfolgen »
   
in Kooperation mit verkehrsportal.de Druckversion anzeigen