Im Zusammenhang mit der Feststellung der Atemalkoholkonzentration ist zwischen dem „Röhrchen“ (Alcomat o.ä.) und dem weitaus genaueren und aufwendigeren Atemalkoholmessgerät zu unterscheiden. Das Röhrchen wird bei polizeilichen Kontrollen oder bei Unfallaufnahmen direkt vor Ort, d.h. in der Regel auf der Straße, eingesetzt. Mit dem Röhrchen kann praktisch überschlägig ermittelt werden, welche Alkoholkonzentration der Betroffene im Körper hat. Sofern sich dabei ein Alkoholwert ergibt, der unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat von Interesse ist, wird entweder eine exakte Atemalkoholmessung oder aber eine Blutalkoholmessung bei dem Betroffenen durchgeführt werden. Die genauere Messung findet in der Praxis meist auf dem Polizeiabschnitt statt, unabhängig davon, ob es sich um eine weitere Atemalkoholmessung oder um eine Blutalkoholmessung handelt.
Auch für den Nachweis von Drogen gibt es teilweise bereits Schnelltests, z.B. in Form von Teststreifen, die mit Körperflüssigkeit (Schweiß) benetzt werden und bei vorhandener Drogeneinnahme eine Verfärbung ausweisen. Auch für den Drogennachweis wird aber bei positivem Schnelltest eine gerichtsverwertbare Untersuchung in Form einer Blutanalyse veranlasst.
Neben einzelnen Punkten im Zusammenhang mit den Grundlagen der Atemalkoholmessung war es in der Praxis und in der Rechtsprechung sehr umstritten, ob und mit welchem Gerät eine genaue Ermittlung eines Atemalkoholmesswerts unter Berücksichtigung des von dem Gesetzgeber zu Grunde gelegten Umrechnungsfaktors überhaupt erfolgen kann. Das für die gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung allein zur Verfügung stehende Messgerät Alcotest 7110 Evidential MK III der Firma Dräger war ebenfalls umstritten, was die Messgenauigkeit und die Eignung als Grundlage einer gerichtlichen Verurteilung anbelangt. Während noch gegen Ende der 90er Jahre teilweise Freisprüche erfolgten, weil das Gerät Alcotest 7710 Evidential als nicht geeignet betrachtet wurde, geht die Rechtsprechung inzwischen grundsätzlich davon aus, dass alle Bedenken im Zusammenhang mit der Atemalkoholmessung im Ergebnis nicht durchgreifen können, und dass auch Bedenken gegen die Messgenauigkeit des Gerät Alcotest 7710 Evidential nicht bestehen. Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de weiß aber aus der Gerichtspraxis, dass auch beim Dräger 7710 Evidential in geeigneten Fällen begründete Beanstandungen zur Verwertbarkeit des Messergebnisses vorgebracht werden können.
Bei der Auswertung der entnommenen Blutprobe müssen zum gerichtsverwertbaren Alkoholnachweis bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein. Es müssen mindestens vier einzelne Promillewerte festgestellt werden. Zwischen den einzelnen Werten darf maximal eine Abweichung von 10 % bestehen. Das Labor, in dem die Analyse stattfindet, muss nachweislich und regelmäßig an Ringversuchen teilnehmen. Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de prüft in jedem Promillefall anhand der Ermittlungsakte, ob diese Anforderungen jeweils eingehalten wurden. Sofern das einmal nicht der Fall gewesen sein sollte, wäre dort ein Ansatzpunkt für die erfolgreiche Verteidigung des Mandanten gegen den erhobenen Vorwurf.