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01.04.2010  -  12:38 Uhr

Alleinhaftung des Fußgängers nach Unfall

Unfall, Fußgänger, Alleinhaftung, Kammergericht

Ein Fußgänger der versucht, vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren haftet allein für die Unfallfolgen.

Das Kammergericht in Berlin entschied, dass ein Fußgänger, der schnell noch zu einer Bushaltestelle auf der anderen Straßenseite über die Fahrbahn läuft, alleine für die Folgen eines Unfalls mit einem vorbeifahrenden Kfz haftet. Das Kammergericht ging davon aus, dass die Fußgängerin selbst den Unfall grob fahrlässig verursacht hatte, weil sie auf die Fahrbahn lief, obwohl sie diese nicht vollständig überblicken konnte.

Die Fußgängerin hatte die Fahrbahn schnellen Schrittes überquert, obwohl nach ihrem eigenen Vortrag reger Berufs- und Geschäftsverkehr herrschte und obwohl sich von links mehrere Fahrzeuge näherten. 

Kammergericht, Beschluss vom 26. 2. 2009 - 12 U 143/08



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