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Informationen beisammen haben


Es ist sinnvoll, dass der Rechtssuchende schon beim ersten Kontakt mit dem Rechtsanwalt, z.B. bei der ersten telefonischen Anfrage, möglichst gut vorbereitet ist. Dazu gehört, dass während des Telefonats möglichst alle Unterlagen griffbereit sind, die mit der Rechtsangelegenheit zu tun haben (können).

So sollten etwaige


  • Bußgeldbescheide,
  • Anhörungsbogen,
  • Strafbefehle, jeweils mit dem Datum des Zugangs, ebenso vorliegen,
  • wie Schreiben der Polizei oder
  • von sonstigen Dritten.



Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist es hilfreich, wenn der Rechtssuchende spontan Angaben zum Versicherer, zur Vertragsnummer und zum Versicherungsnehmer, also zu demjenigen, der die Versicherung abgeschlossen hat, machen kann. Allgemein erleichtert es die Tätigkeit des Rechtsanwalts, wen er von seinem Mandanten möglichst umfassend und genau informiert wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der Sache schnell „etwas passiert“ ist wohl bei sorgfältiger und übersichtlicher Information des Rechtsanwalts deutlich höher, als wenn der Rechtsanwalt sich zunächst die erforderlichen Informationen mühsam zusammensuchen muß und vielleicht beim Mandanten rückfragen muß.

Es liegt somit auch im Interesse des Mandanten, den bearbeitenden Rechtsanwalt mit möglichst umfassenden und übersichtlich aufbereiteten Informationen über die jeweilige Rechtsangelegenheit zu versorgen.


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