Bei der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist es erforderlich, dass der Rechtsanwalt die ordnungsgemäße Vertretung/ Verteidigung des Mandanten sogleich durch die Vorlage einer schriftlichen, vom Mandanten unterschriebenen Vollmacht nachweist.
Für die Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten durch den Rechtsanwalt von „strafzettel.de“ werden zwei unterschiedliche Vollmachtsformulare benutzt:
Die Strafprozessvollmacht benötigt der Rechtsanwalt für die Vertretung des Mandanten in einem Bußgeldverfahren oder in einem Strafverfahren, z.B. bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Promillefahrten, Fahrerflucht usw.
In allen Angelegenheiten, die keine Bußgeld- oder Strafsachen sind, benötigt der Rechtsanwalt die unterschriebene Zivilrechtsvollmacht, um die Vertretung des Mandanten anzuzeigen, insbesondere bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Unfall.