Die folgende Checkliste können Sie benutzen, um das (erste) Telefonat mit dem Anwalt bei strafzettel.de vorzubereiten:
Alle Unterlagen beisammen haben
· Verwarnungsgeldangebot, Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Schreiben der Polizei usw., jeweils mit dem genauen Datum des Zugangs (ist bei Zustellungen auf dem Umschlag vermerkt)
· Schreiben von anderen Personen, z.B. eigene Haftpflichtversicherung, Unfallgegner, gegnerischer Anwalt usw.
· Angaben zu weiteren Beteiligten, z.B. Unfallgegner, Zeugen usw.
· Angaben zur Rechtsschutzversicherung (Versicherer, Vertragsnummer, Versicherungsnehmer)
Was benötigt der Anwalt?
Speziell zur Rechtsschutzversicherung
· Halten Sie den Versicherungsschein bereit, oder ein sonstiges Schreiben der Rechtsschutzversicherung, aus dem sich die Vertragsnummer und die Art der Rechtsschutzversicherung sowie der Versicherungsnehmer ergeben.
· Sofern Sie nicht selbst Versicherungsnehmer sind, geben Sie an, in welchem Verhältnis Sie zu dem Versicherungsnehmer stehen (z.B. Ehegatte, Kind, Lebenspartner o.ä.).
· Fragen Sie den Rechtsanwalt gegebenenfalls, ob er sich bei der Rechtsschutzversicherung wegen einer „Deckungszusage“ meldet, sofern Sie das nicht selbst schon getan haben oder tun wollen. · Führen Sie sich zunächst noch mal vor Augen, worum es genau geht. (Wann war das Ereignis, um das es geht; In welcher Art und Weise sind Sie beteiligt?; Wer war noch beteiligt? War die Polizei vor Ort? Usw.)· Was soll der Anwalt für Sie tun? (z.B. welche einzelnen Schadenspositionen sind geltend zu machen?; Haben Sie die Kaufbelege für beschädigte Sachen noch?; Ist Schmerzensgeld zu beanspruchen? Haben Sie schon ein ärztliches Attest? Wurde schon ein Sachverständigen-Gutachten zur Höhe des Kfz-Schadens beauftragt, wenn ja, bei wem?)· Welche Fragen möchten Sie dem Anwalt stellen (z.B. Ablauf des Verfahrens, Zeitdauer, Kosten)?· Vermeiden Sie möglichst, dem Anwalt in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sofort ein Geständnis abzulegen indem Sie sagen „Ich war letztens unterwegs, und dann ist mir folgendes passiert...“. Sagen Sie lieber „Mir wird hier eine Tat vorgeworfen, es geht um folgenden Vorwurf...“ Der Rechtsanwalt ist nämlich ein Organ der Rechtspflege. Er darf das Gericht nicht belügen. Der Betroffene/ Angeklagte darf hingegen sagen was er will, auch wenn dies nicht der Wahrheit entspricht.· Rufen Sie den Anwalt an und halten Sie Ihre Unterlagen und etwas zum Schreiben bereit, damit Sie sich Notizen machen können.· Halten Sie eine Telefonnummer oder sonstige Kommunikationsangaben bereit unter der Sie der Rechtsanwalt erreichen kann. Vielleicht möchten Sie bei der Sekretärin oder auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen, falls der Rechtsanwalt gerade nicht zu erreichen ist.