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Annahme des Mandats durch den Rechtsanwalt / Mandatsbeendigung


Der Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt, also das Mandatsverhältnis, kommt in der Regel dadurch zustande, dass der Rechtsanwalt den an ihn herangetragenen Auftrag annimmt. Dies erfolgt überwiegend ohne irgendwelche Formalitäten. Der Rechtsanwalt beginnt z.B. mit der Mandatsbearbeitung und lässt dem Mandanten eine Abschrift eines von ihm verfassten ersten Schriftsatzes zukommen. Dann ist zwischen dem Mandaten und dem Rechtsanwalt ein Mandatsverhältnis zustande gekommen.

Das Mandatsverhältnis kann von dem Mandanten grundsätzlich zu jeder Zeit durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Rechtsanwalt beendet bzw. gekündigt werden. Der Mandant ist keineswegs gezwungen, sich für eine bestimmte feste Zeitspanne durch den Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Mandant kann das Mandatsverhältnis vielmehr auch vor Abschluß der Rechtsangelegenheit beenden, wenn er dies für sinnvoll hält. Zu beachten ist jedoch, dass natürlich der Rechtsanwalt dann einen Anspruch auf die bis zur Mandatsbeendigung angefallenen Rechtsanwaltsgebühren hat. Es kann dann sein, dass der Mandant einen anderen Rechtsanwalt beauftragt, und dass bei diesem erneut die bereits bei dem ursprünglich beauftragten Rechtsanwalt entstandenen Gebühren anfallen.

Es entstehen dann also durch den Wechsel des Rechtsanwalts Mehrkosten. Solche Mehrkosten werden von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Übrigens kann auch der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis kündigen bzw. beenden. Auch der Rechtsanwalt ist also nicht gezwungen, das Mandatsverhältnis über eine bestimmten Zeitraum oder für eine Mindestdauer fortzuführen. Allerdings darf der Rechtsanwalt nicht „zur Unzeit“ das Mandatsverhältnis kündigen, etwa einen Tag vor Ablauf einer wichtigen Frist, wenn dadurch für den Mandanten ein Schaden entstehen kann.


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