Im Bereich der Strafverteidigung ist es eine verbreitete Praxis, dass der Rechtsanwalt sich für seine Verteidigertätigkeit ein Honorar versprechen lässt, das die gesetzlich vorgesehene Vergütung übersteigt. Das ist oftmals auch sachgerecht, weil die gesetzliche Vergütungsregelung eine umfassende Verteidigertätigkeit nicht angemessen vergütet. Eine solche Vergütungsvereinbarung wird von dem Rechtsanwalt bei strafzettel.de nur ganz selten angeregt.
Auf Grund der erfolgten Spezialisierung im Bereich der verkehrsrechtlichen Mandate hält der Rechtsanwalt bei strafzettel.de es grundsätzlich nicht für erforderlich, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, wonach der Mandant eine höhere als die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung schuldet. Eine Vergütungsvereinbarung (früher: "Honorarvereinbarung") ist ein Vertrag, durch den zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt eine Vereinbarung über die Höhe der Anwaltsvergütung getroffen wird. Dann tritt die getroffene Vergütungsvereinbarung an die Stelle der gesetzlichen Vorschriften über die Vergütung der Rechtsanwälte.