Die Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts von strafzettel.de wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem entsprechenden Vergütungsverzeichnis berechnet.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall, richtet sich dabei die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert, also letztlich danach, um wie viel Geld es geht. Je höher der Wert, um den es geht, desto höher ist auch die Vergütung des Rechtsanwalts.
Bei Bußgeld- und Strafverfahren gibt es im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen Honorarrahmen für bestimmte Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Innerhalb des Rahmens wird dann die im Einzelfall anfallende Vergütung bestimmt. Dabei kommt es auf unterschiedliche Kriterien an, z.B. auf die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber, auf den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, auf die Schwierigkeit der Angelegenheit usw...
Welche Vergütung konkret anfällt hängt immer davon ab, welche Tätigkeit der Rechtsanwalt für seinen Mandanten erbringt, und dies hängt oftmals von Umständen ab, die der Rechtsanwalt nur eingeschränkt beeinflussen kann. So fallen manche Gebühren an, wenn der Rechtsanwalt in einem laufenden Rechtsstreit oder in einem Strafverfahren vor Gericht verhandelt. Ob und wie oft der Rechtsanwalt verhandeln muß, hängt aber im wesentlichen von der Prozessleitung des Gerichts ab. Es gibt ein spezielles Gesetz, in dem die Einzelheiten zur Vergütung des Rechtsanwalts geregelt sind. Das Gesetz heißt „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (RVG). In dem Gesetz und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV) ist für die unterschiedlichsten Tätigkeiten des Rechtsanwalts geregelt, welche Gebühr für die jeweilige Tätigkeit anfällt.