Es handelt sich bei der Anforderung eines Gebührenvorschusses um eine ganz normale Vorgehensweise. Die Bearbeitung einer Rechtsangelegenheit erstreckt sich immer über einen gewissen Zeitraum. Der Rechtsanwalt erbringt von Anfang an Leistungen, für die ihm eine Vergütung zusteht. Es bedarf wohl keiner näheren Erläuterung, dass der Rechtsanwalt bei strafzettel.de, der ja in der Regel keine höhere Vergütung erhält als nach dem RVG vorgesehen, wegen seiner Vergütung nicht bis zum Abschluß des Mandats wartet.
Die Dauer des Mandats kann ohne weiteres ein halbes Jahr oder ein Jahr und länger betragen. Dann ist es wohl verständlich, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung nicht erst nach Abschluß der Angelegenheit berechnet. Sonst würde der Rechtsanwalt ja praktisch nicht nur seine anwaltliche Leistung erbringen, sondern darüber hinaus noch als Kreditinstitut fungieren, indem er mit seiner Anwaltsleistung in Vorleistung tritt.
Es ist im Gesetz geregelt, dass der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber wegen der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern kann, § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de macht von der Möglichkeit, einen Gebührenvorschuß zu verlangen z.B. dann Gebrauch, wenn keine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vorliegt.