Sachverhalt: Der Mandant M war in einen Verkehrsunfall verwickelt. An seinem Auto ist ein Schaden von 2.500 Euro entstanden. Weitere Schadenspositionen und ein Schmerzensgeld, insgesamt also 3.000 Euro, werden von dem Rechtsanwalt bei strafzettel.de für M gegenüber dem gegnerischen Versicherer außergerichtlich geltend gemacht.
Soweit der Schaden von der gegnerischen Versicherung erfüllt wird, macht der Rechtsanwalt bei strafzettel.de seine Honorarforderung ausschließlich gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. M bezahlt also keine Anwaltsvergütung.
Stellt sich heraus, dass M den Unfall allein verschuldet hat und weist der gegnerische Versicherer somit den gelten gemachten Anspruch insgesamt zurück, so könnte die Vergütungsberechnung des Rechtsanwalts bei strafzettel.de nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wie folgt aussehen: