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Verteidigung nach einer Promillefahrt (gilt entsprechend bei Fahrerflucht)


Sachverhalt: Der Mandant M war nach einer Feier mit 0,4 Promille Alkohol im Blut unterwegs und wurde von der Polizei erwischt. M soll Schlangenlinien gefahren sein. Der Führerschein von M wird beschlagnahmt. M beauftragt den Rechtsanwalt bei strafzettel.de mit seiner Verteidigung. Später wird dem M ein Beschluß über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zugestellt. Nach sorgfältiger Prüfung legt der Rechtsanwalt bei strafzettel.de Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ein. Die vorläufige Entziehung wird aufgehoben. Später ergeht ein Strafbefehl, wonach M eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 50 Euro zahlen soll, die Fahrerlaubnis wird entzogen, Sperre 8 Monate. Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter kann der Rechtsanwalt bei strafzettel.de erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird und M eine Auflage erfüllen muß, indem er einen Betrag von 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt. M erhält seinen Führerschein vom Richter ausgehändigt und ist nicht vorbestraft.


Die Vergütungsberechnung des Rechtsanwalts bei strafzettel.de könnte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wie folgt aussehen:

Vergütungsberechnung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)



Grundgebühr, § 2 II RVG, Nr. 4100 VV: 165,00 €

Verfahrensgeb. Vorb. Verfahren, § 2 II RVG,
Nr. 4104 VV: 140,00 €

Verfahrensgeb. Amtsgericht, § 2 II RVG,
Nr. 4106 VV: 140,00 €

Terminsgebühr, §§ 2 II, 9 RVG,
Nr. 4108 VV: 230,00 €

Telekommunikationspauschale, § 2 II RVG,
Nr. 7002 VV: 20,00 €

Honorar netto: 695,00 €

19 % Umsatzsteuer, § 2 II RVG,
Nr. 7008 VV: 132,05 €

Verauslagte Kosten Aktenübersendung: 12,00 €

Summe Vergütung/ Zahlbetrag: 818,20 €


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