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Verteidigung in einem Bußgeldverfahren (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung; entsprechend bei Rotlichtverstoß)


Sachverhalt: Der Mandant M war mit seinem Auto zu schnell unterwegs und wurde geblitzt. Es ergeht ein Bußgeldbescheid über 100 Euro. M geht mit dem Bußgeldbescheid zum Rechtsanwalt bei strafzettel.de. Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de legt gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Es wird eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einem Verhandlungstag durchgeführt. Die Geldbuße wird vom Gericht auf 35 Euro reduziert, wodurch auch keine Eintragung im Verkehrszentralregister zu Lasten von M erfolgt.

Die von M zu zahlende Vergütung für die Anwaltstätigkeit könnte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) betragen:


Vergütungsberechnung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Grundgebühr, § 2 II RVG, Nr. 5100 VV: 85,00 €

Verfahrensgeb. Verwaltungsbehörde, § 2 II RVG,
Nr. 5103 VV: 135,00 €

Verfahrensgeb. Gericht, § 2 II RVG,
Nr. 5109 VV: 135,00 €

Terminsgeb. Hauptverhandlung § 2 II RVG,
Nr. 5110 VV: 215,00 €

Telekommunikationspauschale, § 2 II RVG,
Nr. 7002 VV: 20,00 €

Honorar netto: 590,00 €

19 % Umsatzsteuer, § 2 II RVG, Nr. 7008 VV: 112,00 €

Verauslagte Kosten Aktenübersendung: 12,00 €

Summe Vergütung/ Zahlbetrag: 714,10 €


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