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Oder es wird nicht nach der gesetzlichen Regelung abgerechnet, sondern es wird eine zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt getroffene, individuelle Vereinbarung über das Honorar („Honorarvereinbarung/ Vergütungsvereinbarung“) zu Grunde gelegt. Es gibt nämlich Konstellationen, in denen die gesetzliche Regelung zur Anwaltsvergütung zu keinen sachgerechten Ergebnissen führt.


Die gesetzliche Regelung kann sowohl für den Mandanten als auch für den Rechtsanwalt im Einzelfall ungünstig sein. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütungsvereinbarung das richtige Instrument sein, um eine sachgerechte Vergütungsregelung zu treffen. Man kann somit nicht allgemein und im voraus sagen, welche Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem konkreten Fall zu entrichten sind.
Welche Anwaltsgebühren durch die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem konkreten Fall anfallen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich sind bei der Anwaltsvergütung zwei unterschiedliche Modelle zu unterscheiden: Entweder die Berechnung der Anwaltsgebühren erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften des „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (RVG). Dann ermittelt der Rechtsanwalt anhand der gesetzlichen Regelung, welches Honorar zu berechnen ist.


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