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Entlastung durch den Rechtsanwalt


Der Rechtsanwalt entlastet den Mandanten, indem er sich um die Rechtsangelegenheit des Mandanten kümmert. Denn der Mandant braucht sich dann selbst nur noch eingeschränkt um die Rechtssache zu bemühen, etwa indem er Informationen herbeischafft, die der Rechtsanwalt benötigt. Im Bereich der verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall, könnte der Geschädigte seine Ansprüche grundsätzlich zwar auch selbst geltend machen.

Es ist aber neben den fachlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen, dass es auch eine ganz erhebliche Entlastung des Geschädigten darstellt, wenn der „Papierkram“ vom Anwalt erledigt wird. Der Anwalt verfügt nämlich nicht nur über die speziellen Fachkenntnisse für eine effiziente Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, sondern darüber hinaus auch über die erforderlichen sonstigen Einrichtungen.


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