Soweit ein Rechtssuchender bezüglich der zu bearbeitenden Rechtsangelegenheit Rechtsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts in der Regel für ihn mit keinen oder mit nur vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Ob und in welcher Höhe der Rechtssuchende trotz bestehender Rechtsschutzversicherung Kosten selbst tragen muß, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Für Bußgeldverfahren besteht meist ohne weiteres Rechtsschutz, sofern eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Etwas anderes kann in Bagatellangelegenheiten gelten, z.B. bei Parkverstößen. Im Fall des bestehenden Rechtsschutzes kann der Rechtssuchende also in der Regel ohne nennenswerte Eigenbeteiligung an den Kosten der Rechtsverfolgung die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Dies kann ein weiteres Argument dafür sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.