Selbst wenn man von den Fachkenntnissen her in der Lage sein sollte, seine Rechtsangelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen, so kann diese Rolle des „Anwalts in eigener Sache“ tendenziell ungünstig sein. Selbst Rechtsanwälte können die eigenen Interessen oftmals nicht so gut vertreten, wie die Interessen der Mandanten. Dies liegt wohl daran, dass man in eigenen Angelegenheiten von vornherein nicht mit dem gleichen Maß an Unbefangenheit und Objektivität an die Bearbeitung der Rechtsangelegenheit geht, wie dies bei Angelegenheiten Dritter der Fall ist.
Außerdem macht es sich in vielen Situationen auch im Verhältnis zu der Gegenseite nicht so gut, wenn man sich selbst mit Nachdruck für die eigenen Interessen einsetzen muß. Die wohl abgewogenen Ausführungen eines Rechtsanwalts in der Gerichtsverhandlung werden eher geeignet sein, das Gericht zu überzeugen, als die im Eifer des Gefechts vorgebrachten Gedanken der Partei oder des Angeklagten selbst. Das gilt auch für den außergerichtlichen Bereich. Oftmals ist es daher im Ergebnis erfolgreicher, wenn die eigenen Interessen von einem anderen vertreten werden. Der Rechtsanwalt ist gerade dazu da, die Interessen seiner Mandanten an deren Stelle zu vertreten.