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Bußgeldkatalog

Anhang zu Nummer 12 (Abstand)


TIPP: Nutzen Sie zur Sanktionsermittlung doch einfach unseren Abstandsrechner ...


Tabelle 2: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

   
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern
     
Nr.     Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.5 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h      
12.5.1   weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75   1
12.5.2   weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100   2
12.5.3   weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 1 Monat *) 3
12.5.4   weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 2 Monate *) 4
12.5.5   weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 3 Monate *) 4
    *) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt      
 
Nr.     Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h      
12.6.1   weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100   2
12.6.2   weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180   3
12.6.3   weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 1 Monat 4
12.6.4   weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 2 Monate 4
12.6.5   weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 3 Monate 4

 
Quelle: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Letzte Änderung durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).
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