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Bußgeldkatalog

Anhang zu Nummer 12 (Abstand)


TIPP: Nutzen Sie zur Sanktionsermittlung doch einfach unseren Abstandsrechner ...


Tabelle 2: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

   
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern
     
Nr.     Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.5 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h      
12.5.1   weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75   1
12.5.2   weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100   2
12.5.3   weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 1 Monat *) 3
12.5.4   weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 2 Monate *) 4
12.5.5   weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 3 Monate *) 4
    *) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt      
 
Nr.     Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h      
12.6.1   weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100   2
12.6.2   weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180   3
12.6.3   weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 1 Monat 4
12.6.4   weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 2 Monate 4
12.6.5   weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 3 Monate 4

 
Quelle: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. Dezember 2010).
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