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BKatV: Nr. 252-253 | Nr. 254-255 | Tabelle 1  ]

   in Gesetzen und Verordnungen
 nur exakte Wortphrase
 

Bußgeldkatalog

Abschnitt II - Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

C. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung      
         
  Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen      
254 Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen
§ 31c Satz 1, 4 Halbsatz 2, § 69a Abs. 5 Nr. 4c StVZO
50 €
1 Pkt.
  B
  Ausnahmen      
255 Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung auf Verlangen nicht ausgehändigt
§ 70 Abs. 3a Satz 1, § 69a Abs. 5 Nr. 7 StVZO
10 €    

 
Quelle: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. Dezember 2010).
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