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BKatV: Nr. 243 | Nr. 244-250 | Nr. 251  ]

   in Gesetzen und Verordnungen
 nur exakte Wortphrase
 

Bußgeldkatalog

Abschnitt II - Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

C. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  a) Straßenverkehrs-Ordnung      
         
  Bahnübergänge      
244 Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert
§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a StVO
700 €
4 Pkt.
3 Monate A
245 Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert
§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a StVO
350 €
4 Pkt.
  A
         
  Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers      
246 Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt
§ 23 Abs. 1a, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO
     
246.1 als Fahrzeugführer 40 €
1 Pkt.
  B
246.2 als Radfahrer 25 €    
247 Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt
§ 23 Abs. 1b, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO
75 €
4 Pkt.
  B
         
  Kraftfahrzeugrennen      
248 Als Führer eines Kraftfahrzeugs an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen
§ 29 Abs. 1, § 49 Abs. 2 Nr. 5 StVO
400 €
4 Pkt.
1 Monat A
249 Als Veranstalter ein Kraftfahrzeugrennen ohne Erlaubnis durchgeführt
§ 29 Abs. 2 Satz 1, § 49 Abs. 2 Nr. 6 StVO
500 €
4 Pkt.
  A
         
  Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid      
250 Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid auf Verlangen nicht ausgehändigt
§ 46 Abs. 3 Satz 3, § 49 Abs. 4 Nr. 5 StVO
10 €    

 
Quelle: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. Dezember 2010).
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