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BKatV: Nr. 73-77.1 | Nr. 78-88 | Nr. 89-90  ]

   in Gesetzen und Verordnungen
 nur exakte Wortphrase
 

Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Autobahnen und Kraftfahrstraßen      
78 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug 20 €    
79 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 70 €
1 Pkt.
  B
80 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren 25 €    
81 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet 75 €
3 Pkt.
  A
82 Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 €
3 Pkt.
  A
83 Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren      
83.1 in einer Ein- oder Ausfahrt 75 €
4 Pkt.
  A
83.2 auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130 €
4 Pkt.
  A
83.3 auf der durchgehenden Fahrbahn 200 €
4 Pkt.
1 Monat A
84 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten 30 €    
85 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 70 €
2 Pkt.
  B
86 Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 10 €    
87 An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren 25 €    
87a Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt 80 €
2 Pkt.
  B
88 Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 €
2 Pkt.
  A

 
Quelle: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. Dezember 2010).
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