Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr.
Tatbestand
Regelsatz in Euro und Punkte
Fahrverbot in Monate
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
63
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, in einer Parkraumbewirtschaftungszone oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
5 €
63.1
bis zu 30 Minuten
5 €
63.2
bis zu 1 Stunde
10 €
63.3
bis zu 2 Stunden
15 €
63.4
bis zu 3 Stunden
20 €
63.5
länger als 3 Stunden
25 €
Quelle: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. Dezember 2010).
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