| www.strafzettel.de | "Bußgeldkatalog: Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren" | Druckseite generiert am: 06.09.2010 09:47 Uhr |
|
| Ein Informationsangebot von Rechtsanwälten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Straßenverkehrsrecht. Unter "Kontakt" finden Sie alle Strafzettel-Anwälte mit Namen und Anschrift. |
|||
BußgeldkatalogAbschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, |
| Nr. | Tatbestand | Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe |
| Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren | ||||
| 35 | Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben | 10 € | ||
| 35.1 | - mit Gefährdung | 30 € | ||
| 35.2 | - mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
| 36 | Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert | 5 € | ||
| 38 | Als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer den Fahrzeugverkehr nicht beachtet | 10 € | ||
| 38.1 | - mit Behinderung | 15 € | ||
| 38.2 | - mit Gefährdung | 20 € | ||
| 38.3 | - mit Sachbeschädigung | 25 € | ||
| 39 | Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen | 10 € | ||
| 40 | Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet | 70 € 2 Pkt. |
A | |
| 41 | Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet | 70 € 2 Pkt. |
A | |
| 42 | Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen | 10 € | ||
| 43 | Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet | 70 € 2 Pkt. |
A | |
| 44 | Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 80 € 2 Pkt. |
A |
| Fassung gem. Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Letzte Änderung durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009). |
| Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! © Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR Burgherrenstraße 11 12101 Berlin Internet: www.verkehrsportal.de Mail: info@verkehrsportal.de |
Diese Seite drucken Schliessen