| www.strafzettel.de | "Bußgeldkatalog: Grundregeln" | Druckseite generiert am: 09.09.2010 13:51 Uhr |
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BußgeldkatalogAbschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, |
| Nr. | Tatbestand | Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe |
| Grundregeln | ||||
| 1 | Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt | |||
| 1.1 | einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt | 10 € | ||
| 1.2 | einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert | 20 € | ||
| 1.3 | einen anderen gefährdet | 30 € | ||
| 1.4 | einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist | 35 € | ||
| 1.5 | Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt | 30 € |
| Fassung gem. Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Letzte Änderung durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009). |
| Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! © Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR Burgherrenstraße 11 12101 Berlin Internet: www.verkehrsportal.de Mail: info@verkehrsportal.de |
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